Bei Anwendung der VoP werden die IBAN und der Name des Zahlungsempfängers wie von Ihnen angegeben zur Verifizierung über das VoP-Verfahren des European Payments Council (EPC) übermittelt. Die folgenden Antworten sind möglich:

  • Übereinstimmung – Name und IBAN stimmen exakt überein.*
  • Nahe Übereinstimmung – Der Name ist dem Namen des Kontoinhabers ähnlich, aber nicht identisch.
  • Keine Übereinstimmung – Der Name entspricht nicht der angegebenen IBAN.
  • Keine Verifizierung möglich – Die Prüfung konnte aufgrund fehlender Daten nicht abgeschlossen werden (beispielsweise, weil die IBAN keinem Bankkonto entspricht, das am VoP-Verfahren des EPC teilnimmt).
  • Nicht validiert – Die Anfrage kann nicht beantwortet werden (z. B. aufgrund eines Problems mit dem VoP-Verfahren oder dem System des EPC).

* In bestimmten Fällen kann unser Operations-Team eine Zahlung in Ihrem Namen verarbeiten, ohne dass Sie die Zahlung nach der Anzeige des Ergebnisses der VoP proaktiv autorisieren müssen – jedoch nur, wenn der Name des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt. Convera geht davon aus, dass diese Zahlungen von Ihnen unter Vorbehalt vorab genehmigt wurden, d. h., dass Sie uns autorisieren, die Zahlung zu verarbeiten, wenn das VoP-Ergebnis eine exakte Übereinstimmung ist. Dies gilt vor allem für Zahlungsanweisungen, die per Telefon oder E-Mail erfolgen, sowie für Zahlungsanweisungen, die uns per API, online oder per SFTP/Dateiupload erreichen, da es zu Verzögerungen und unnötigen Komplexitäten für Sie kommen könnte, wenn Sie nach jedem VoP-Ergebnis beteiligt werden müssten. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder unser Kundensupport-Team.