Zahlungsempfänger-Verifizierung » Zahlungsempfänger-Verifizierung (VoP)
Was passiert, wenn ich einen Auftrag per Telefon oder E-Mail aufgebe? Wie wird die Zahlungsempfänger-Verifizierung (VoP) angewendet?
Wenn Sie einen Zahlungsauftrag per Telefon oder E-Mail aufgeben, wird der VoP-Prozess ebenfalls angewendet:
- Exakte Übereinstimmung: Wenn der Name des Zahlungsempfängers und die IBAN exakt übereinstimmen, kann die Zahlung fortgesetzt werden, ohne dass eine weitere Beteiligung Ihrerseits erforderlich ist. Um eine reibungslose und effiziente Zahlungsabwicklung zu ermöglichen, gehen wir in diesem Fall davon aus, dass die Zahlung unter Vorbehalt einer „exakten Übereinstimmung“ als VoP-Ergebnis von Ihnen genehmigt wird. (Weitere Informationen finden Sie in unseren aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.)
- Nahe Übereinstimmung / Keine Übereinstimmung / Keine Verifizierung möglich: Sie werden kontaktiert, um die Angaben zum Zahlungsempfänger zu bestätigen, bevor die Zahlung verarbeitet werden kann.