Konformität und Recht

Convera ist in Deutschland über:

  • Convera Europe S.A., Niederlassung Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und inländischer Geschäftsanschrift c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main, eine Niederlassung der Convera Europe S.A. (eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés), Firmennummer B262832, eingetragene Geschäftsadresse: OBH Building, 6B rue du Fort Niedergrunewald, L-2226, Luxemburg), die von der luxemburgischen Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zugelassen ist und reguliert wird, tätig (“Convera Europe“); und
  • Convera Europe Financial S.A., Niederlassung Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und inländischer Geschäftsanschrift c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main, eine Niederlassung der Convera Europe Financial S.A. (eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés), Firmennummer: B264303, eingetragene Geschäftsadresse: OBH Building, 6B rue du Fort Niedergrunewald, L-2226, Luxemburg), die von der luxemburgischen Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zugelassen ist und reguliert wird, tätig (“Convera Europe Financial“).

Convera Europe erbringt Zahlungsdienstleistungen und Convera Europe Financial bietet derivative Produkte und Dienstleistungen an.

Bedingungen und Konditionen

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Convera Europe

Beanstandungen

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Datenschutz

Unsere Online-Datenschutzerklärung beschreibt, wie Convera Europe persönliche Daten, die wir von Ihnen beim Besuch und/oder der Nutzung dieser Website erhalten oder die wir anderweitig im Zusammenhang mit der Anmeldung oder der Bereitstellung von Dienstleistungen für unsere Kunden erfassen, überträgt, verwendet und offenlegt. Bitte klicken Sie hier, um unsere Online-Datenschutzerklärung aufzurufen.

Globale Sanktionen

Convera verpflichtet sich zur Einhaltung der Sanktionsgesetze und -vorschriften der Vereinten Nationen (UN), des Office of Foreign Assets Control (OFAC), der Europäischen Union (EU) sowie der geltenden Sanktionsgesetze und -vorschriften in den Rechtsräumen, in denen wir tätig sind. Bitte lesen Sie die globale Sanktionserklärung von Convera, um mehr über unser Compliance-Programm im Zusammenhang mit Sanktionen zu erfahren.

Open-Banking-Lösung

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Nachhaltige Vergütungserklärung

Bitte klicken Sie hier, um auf unsere nachhaltigen Vergütungserklärung.

Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel

Bitte klicken Sie hier, um unsere Erklärung zur modernen Sklaverei aufzurufen.

Convera Europe Financial

SFDR-Erklärung

Convera Europe Financial qualifiziert sich als Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen im Finanzdienstleistungssektor (“SFDR”). Convera Europe Financial qualifiziert sich jedoch nicht als Marktteilnehmer im Sinne der SFDR, da sie Finanzprodukte im Sinne der SFDR weder emittiert, verkauft noch in Bezug auf diese anbietet.

Aus diesem Grund gelten die für Finanzmarktteilnehmer geltenden SFDR-Regeln derzeit nicht für Convera Europe Financial.

Convera Europe Financial unterliegt jedoch den ESG-Bestimmungen, die für Wertpapierfirmen im Rahmen des MiFID II-Rahmenwerks gelten.

Leitfaden für Finanzdienstleistungen

Bitte klicken Sie hier, um den Leitfaden für Finanzdienstleistungen von Convera Europe Financial aufzurufen, der Ihnen allgemeine Informationen über Convera Europe Financial und die von ihr angebotenen Dienstleistungen bietet.

Erklärungen zur Produktoffenlegung

Bitte klicken Sie hier, um das Product Disclosure Statement von Convera Europe Financial für Devisentermingeschäfte und für nicht lieferbare Devisentermingeschäfte aufzurufen. In diesen Dokumenten finden Sie eine Beschreibung der Merkmale dieser Produkte sowie der damit verbundenen Risiken und Kosten.

Bitte klicken Sie hier, um das Product Disclosure Statement von Convera Europe Financial für Devisenoptionsprodukte aufzurufen. In diesem Dokument finden Sie eine Beschreibung der Merkmale dieser Produkte sowie der damit verbundenen Risiken und Kosten.

Wichtige Informationsdokumente

Gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte hat Convera Europe Financial ein standardisiertes Kurzinformationsblatt (ein “Key Information Document” oder “KID“) für bestimmte seiner Devisenprodukte erstellt. Das KID veranschaulicht die Art des Produkts und seine Merkmale, die Absicherungszwecke, die Vor- und Nachteile, die Risiken sowie die potenziellen Kosten für den Kauf und Verkauf vor dem Verfall und die möglichen Erträge in verschiedenen Marktszenarien.

Unsere Key Information Documents sind hier verfügbar.

Offenlegung gemäß Investmentfirmenverordnung (IFR)

Convera Europe Financial S.A. ist der Wahrung der Transparenz und der Einhaltung regulatorischer Standards verpflichtet. In Übereinstimmung mit der Investmentfirmenverordnung (IFR) wird der Offenlegungsbericht Teil VI hier im Bericht präsentiert. Dieser Bericht beschreibt Converas Risikomanagementziele und -richtlinien, Governance-Regelungen und Kapitalausstattung. Er unterstreicht das Engagement für solide Finanzpraktiken und kontinuierliche Bemühungen, die Stabilität und Integrität des Betriebs zu gewährleisten. Stakeholder werden eingeladen, diesen Bericht zu lesen, um ein umfassendes Verständnis der finanziellen Gesundheit und strategischen Prioritäten von Convera zu erhalten.

Was ist ein Margin Call?

Bitte klicken Sie hier, um das Dokument “Was ist ein Margenausgleich?” von Convera Europe Financial aufzurufen. Diese Broschüre enthält Informationen zu unserem Margenausgleichsverfahren.

Beanstandungen

Um eine Beschwerde einzureichen, besuchen Sie bitte die Seite Beschwerde einreichen.

Leitlinien für Fragen im Zusammenhang mit EMIR

Zur Unterstützung beim Ausfüllen der Sorgfaltspflichtsformulare des Kunden haben wir hier Leitlinien festgelegt. Diese Leitlinien
dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Im erforderlichen Umfang empfiehlt Convera dem Antragsteller, sich mit seinen Rechtsberatern zu konsultieren, um zu ermitteln, wie die verschiedenen Fragen am besten zu beantworten sind. Convera übernimmt keine Haftung gegenüber Personen für die in diesen Leitlinien bereitgestellten Informationen.

Datenschutz

Unsere Online-Datenschutzerklärung beschreibt, wie Convera Europe Financial personenbezogene Daten, die wir von Ihnen beim Besuch und/oder der Nutzung dieser Website erhalten oder die wir anderweitig im Zusammenhang mit der Anmeldung oder der Bereitstellung von Dienstleistungen für unsere Kunden erfassen, überträgt, verwendet und offenlegt. Bitte klicken Sie hier, um unsere Online-Datenschutzerklärung aufzurufen.

Globale Sanktionen

Convera verpflichtet sich zur Einhaltung der Sanktionsgesetze und -vorschriften der Vereinten Nationen (UN), des Office of Foreign Assets Control (OFAC), der Europäischen Union (EU) sowie der geltenden Sanktionsgesetze und -vorschriften in den Rechtsräumen, in denen wir tätig sind. Bitte lesen Sie die globale Sanktionserklärung von Convera, um mehr über unser Compliance-Programm im Zusammenhang mit Sanktionen zu erfahren.

IDNOW

Die generelle Pflicht entspringt dem § 10 (allgemeine Sorgfaltspflichten) und gibt uns im Abs. 1 Nr. 1 vor, das eine Identifizierung stattzufinden hat (pflichtauslösendes Ereignis). Die Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person hat nach Maßgabe des § 11 und § 12 GwG stattzufinden.

 Hierbei geht es um die “allgemeinen Sorgfaltspflichten” gemäß § 10 GwG, das uns sagt, dass unser Vertragspartner vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion zu identifizieren ist. Die Identifizierung kann noch während der Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen werden, wenn dies erforderlich ist, um den normalen Geschäftsablauf nicht zu unterbrechen und ein geringes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Die Durchführung der Identifizierung (=wie ist zu identifizieren ?) regeln im Einzelnen die §§ 11 bis 13 GwG.

Bei einem für den Vertragspartner auftretenden (natürlichen) Person (gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter, Verfügungsberechtigter, Zeichnungsberechtigter) handelt es sich um diejenige Person, die vorgibt, im Namen des Vertragspartners zu handeln. Dies setze keine körperliche Anwesenheit vor Ort voraus (z.B. online Geschäftsaktivität). Die zusätzliche Identifizierungspflicht betrifft in erster Linie Boten sowie gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte, die für den Vertragspartner auftreten. Die Identifizierung erfolgt in derselben Weise wie die des Vertragspartners nach Maßgabe des § 11 und des § 12 GwG.

Nachhaltige Vergütungserklärung

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Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel

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