Globale Sanktionen
Convera und alle mit ihm verbundenen Unternehmen verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu Wirtschafts- und Handelssanktionen in den Ländern, Gebieten und Rechtsräumen, in denen Convera tätig ist. Das Compliance-Programm von Convera beinhaltet Richtlinien, Kontrollen, Systeme und Prozesse, die die Einhaltung der Sanktionsregeln und -vorschriften, unter anderem des Office of Foreign Assets Controls (OFAC) der USA, der Europäischen Union (EU), des Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) Großbritanniens und des australischen Außen- und Handelsministeriums (DFAT) sowie der Regeln und Vorschriften in verschiedenen Ländern, in denen Convera tätig ist, gewährleisten sollen.
Als interne Richtlinie schränkt Convera Transaktionen in bestimmten Rechtsräumen und mit bestimmten Parteien ein, wenn solche Geschäfte ein inakzeptables Maß an Risiken im Zusammenhang mit Sanktionen beinhalten könnten.
Convera prüft systematisch die mit seinen Kunden und ihren Transaktionen verbundenen Daten anhand von Namen auf Sanktionslisten sowie anhand von Begriffen und Beschreibungen, die mit bestimmten sanktionierten Ländern, Regionen, Regierungen und anderen Parteien in Verbindung stehen. Bei möglichen Übereinstimmungen wird der betreffende Vorgang angehalten und von geschulten Analysten überprüft, um festzustellen, ob an der Transaktion eine oder mehrere sanktionierte Parteien beteiligt sind. Je nach Art der geltenden Sanktion können Transaktionen entweder abgelehnt und die Gelder an den Absender der Transaktion zurückgezahlt werden, oder Convera kann aufgefordert werden, die Gelder einzufrieren und einzubehalten.
Eingefrorene und abgelehnte Transaktionen werden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften den zuständigen Regierungsbehörden gemeldet. Darüber hinaus reicht Convera jährliche und andere regelmäßige Berichte über eingefrorene Vermögenswerte in seiner Obhut ein. Generell können eingefrorene Geldmittel nicht freigegeben oder zurückerstattet werden, ohne zuvor eine Lizenz oder andere Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde dafür einzuholen. Convera benachrichtigt seine Kunden grundsätzlich, wenn ein Konto oder eine Transaktion eingefroren oder abgelehnt wird, und weist diese Parteien gegebenenfalls auf die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) hin, deren Genehmigung für die Freigabe der Geldmittel oder sonstigen Vermögenswerte eingeholt werden muss.
Vom OFAC und anderen Regierungsstellen gehandhabte Wirtschafts- und Handelssanktionsprogramme verbieten oder beschränken Transaktionen in oder aus (oder den Umgang mit) bestimmten Ländern, deren Regierungen und unter bestimmten Umständen deren Staatsangehörigen. Aufgrund dieser Verbote und Einschränkungen begrenzt Convera seine Geschäfte mit bestimmten Rechtsbereichen wie folgt:
Sanktionierte Rechtsbereiche:
Iran, Nordkorea, Kuba und die Provinzen Krim, Luhansk und Donezk der Ukraine
Convera wickelt keine Zahlungen nach, aus oder über den Iran, Nordkorea, Kuba und die ukrainischen Provinzen Krim, Luhansk und Donezk ab. Convera prüft alle Transaktionen anhand von Listen geographischer und anderer Begriffe, die auf die Beteiligung dieser Länder oder Regionen hinweisen könnten, und untersucht Kunden und Transaktionen nach Bedarf, um Aktivitäten zu verhindern, die nicht rechtmäßig oder anderweitig nicht mit den Richtlinien von Convera vereinbar sind.
Syrien
Convera verarbeitet keine Transaktionen mit Bezug zu Syrien. Convera wickelt jedoch für seine US-Kunden Transaktionen mit Bezug zu Syrien im Zusammenhang mit Marken- und Patentdienstleistungen ab, vorausgesetzt, diese Transaktionen liegen im definierten Umfang der OFAC-Generallizenz 542.520 und kommen der syrischen Regierung nicht direkt zugute.
Darüber hinaus verarbeitet Convera Transaktionen im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe, vorausgesetzt, diese liegen im definierten Umfang der OFAC-Generallizenz 542.513, 542.516, 542.522 und anderer anwendbarer Sanktionsregelungen.
Eingeschränkte Rechtsbereiche:
Die ukrainischen Provinzen Saporischschja und Cherson
Convera wickelt Transaktionen ab, an denen die Regionen Saporischschja und Cherson beteiligt sind, wenn feststellt wird, dass diese Transaktionen im Rahmen der von der Europäischen Union, dem kanadischen Office of the Superintendent of Financial Institutions und dem Office of Financial Sanctions Implementation Großbritanniens festgelegten Sanktionsregelungen zulässig sind.
Venezuela
Convera wickelt Transaktionen mit Beteiligung Venezuelas ab, wenn festgestellt wird, dass diese Transaktionen gemäß der Aufsichtsbehörde für die geltenden Sanktionen autorisiert sind. Convera verarbeitet keine Transaktionen mit Bezug zur venezolanischen Regierung und/oder staatlichen Einrichtungen. Convera kann jedoch Transaktionen nach/aus/unter Beteiligung von Venezuela im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Anmeldung von Marken und Patenten abwickeln, vorausgesetzt, diese Transaktionen sind vom OFAC lizenziert.
Russland
Convera wickelt keine Transaktionen von oder nach Russland ab. Convera kann jedoch Transaktionen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Anmeldung russischer Marken und Patente abwickeln, vorausgesetzt, dass diese Transaktionen durch geltende Lizenzen und Vorschriften abgedeckt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen des OFAC, der Europäischen Union, Großbritanniens und anderer globaler Sanktionsregulierungsbehörden. Darüber hinaus kann Convera Transaktionen im Zusammenhang mit persönlichen Überweisungen, Renten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie bildungsbezogenen Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Studiengebührenzahlungen, Studiengebührenrückerstattungen, Wohnungen und Unterkunft) abwickeln. Die zulässigen Transaktionen dürfen weder innerhalb des russischen Finanzsystems entstehen noch dort enden.
Afghanistan
Convera kann Transaktionen nach, aus oder mit Afghanistan abwickeln, wenn feststellt wird, dass diese Transaktionen durch geltende allgemeine Lizenzen abgedeckt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeine Lizenz 14, Allgemeine Lizenz 15, Allgemeine Lizenz 16, Allgemeine Lizenz 17, Allgemeine Lizenz 18 und Allgemeine Lizenz 19.
Allgemeine Lizenz 14 – Genehmigung humanitärer Aktivitäten in Afghanistan. Allgemeine Lizenz 15 – Transaktionen im Zusammenhang mit dem Export oder Reexport von landwirtschaftlichen Rohstoffen, Medikamenten, medizinischen Geräten, Ersatzteilen und Komponenten oder Software-Updates in Afghanistan. Allgemeine Lizenz 16 – Genehmigung nichtkommerzieller, persönlicher Überweisungen nach Afghanistan. Allgemeine Lizenz 17 – Genehmigung offizieller Geschäfte der US-Regierung. Allgemeine Lizenz 18 – Genehmigung offizieller Aktivitäten bestimmter internationaler Organisationen und anderer internationaler Einrichtungen. Allgemeine Lizenz 19 – Genehmigung bestimmter Transaktionen zur Unterstützung der Aktivitäten nichtstaatlicher Organisationen in Afghanistan.
Belarus
Convera kann Transaktionen nach, aus oder unter Beteiligung von Belarus abwickeln, vorausgesetzt, dass diese nicht im belarussischen Finanzsystem ihren Ursprung haben oder dort enden und dass keine verbotenen Branchen oder sanktionierten Personen oder Unternehmen involviert sind.
Jemen
Convera kann Transaktionen nach, aus oder mit Jemen abwickeln, wenn es feststellt, dass diese Transaktionen durch geltende allgemeine Lizenzen abgedeckt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 31 CFR § 594.518, 31 CFR § 594.519, 31 CFR § 594.520 und 31 CFR § 594.521.
*Wichtiger Hinweis: Convera behält sich das Recht vor, Transaktionen abzulehnen, wenn diese nicht mit den Sanktionsrichtlinien und der Risikobereitschaft des Unternehmens vereinbar sind.