Globale Sanktionen

Convera und alle verbundenen Unternehmen sind der Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu Wirtschafts- und Handelssanktionen in den Ländern, Regionen und Rechtsräumen verpflichtet, in denen Convera tätig ist. Das Compliance-Programm von Convera umfasst Richtlinien, Kontrollen, Systeme und Prozesse, die die Einhaltung von Sanktionsregeln und -vorschriften des Office of Foreign Assets Controls der Vereinigten Staaten (OFAC), der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU), des Office of Financial Sanctions Implementation des Vereinigten Königreichs (OFSI) sowie der Länder, Regionen und Rechtsräume sicherstellen sollen, in denen Convera und seine verbundenen Unternehmen tätig sind.

Auch wenn geltende Sanktionsgesetze Convera möglicherweise die Durchführung einer Transaktion gestatten, schränkt Convera gemäß einer internen Richtlinie Transaktionen unter Beteiligung bestimmter Rechtsräume und Parteien ein, wenn diese Transaktionen ein nicht akzeptables Maß an sanktionsbezogenen Risiken bergen.

Convera prüft systematisch die mit seinen Kunden und ihren Transaktionen verbundenen Daten anhand von Namen auf Sanktionslisten sowie anhand von Begriffen und Beschreibungen, die mit bestimmten sanktionierten Ländern, Regionen, Regierungen und anderen Parteien in Verbindung stehen. Bei möglichen Übereinstimmungen wird der betreffende Vorgang angehalten und von geschulten Analysten überprüft, um festzustellen, ob an der Transaktion eine oder mehrere sanktionierte Parteien, Regionen oder Rechtsräume beteiligt sind. Abhängig von der Art der relevanten Sanktion werden Transaktionen entweder abgelehnt und die Geldmittel an den Absender der Transaktion zurückgezahlt oder Convera ist verpflichtet, die Geldmittel einzufrieren und einzubehalten.   

Eingefrorene und abgelehnte Transaktionen werden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften den zuständigen Regierungsbehörden gemeldet. Darüber hinaus reicht Convera jährliche und andere regelmäßige Berichte über eingefrorene Vermögenswerte in seiner Obhut ein. Generell können eingefrorene Geldmittel nicht für Kunden oder Begünstigte freigegeben oder diesen zurückerstattet werden, ohne hierfür zuvor eine Lizenz oder andere Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Convera benachrichtigt seine Kunden grundsätzlich, wenn ein Konto oder eine Transaktion eingefroren oder abgelehnt wird, und weist diese Parteien gegebenenfalls auf die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) hin, deren Genehmigung für die Freigabe der Geldmittel oder sonstigen Vermögenswerte eingeholt werden muss.

Vom OFAC und anderen Regierungsstellen gehandhabte Wirtschafts- und Handelssanktionsprogramme verbieten oder beschränken Transaktionen in oder aus (oder den Umgang mit) bestimmten Ländern, deren Regierungen und unter bestimmten Umständen deren Staatsangehörigen. Aufgrund dieser Verbote und Einschränkungen begrenzt Convera derzeit seine Geschäfte mit bestimmten Rechtsräumen wie im Folgenden beschrieben. 

Convera behält sich das Recht vor, Richtlinien ohne vorherige Ankündigung zu ändern und Transaktionen nach alleinigem Ermessen abzulehnen. Die aktuellen Richtlinien und Verfahren von Convera in Bezug auf Sanktionen sind wie folgt:

Sanktionierte Rechtsbereiche:

Nordkorea, Kuba und die Bezirke Krim, Luhansk und Donezk der Ukraine: Convera verarbeitet keine Zahlungen nach, aus oder unter Beteiligung von Nordkorea, Kuba und den Bezirken Krim, Luhansk und Donezk der Ukraine, auch wenn die Transaktionen als gesetzlich zulässig gelten und von einer zuständigen Behörde genehmigt wurden.

Islamische Republik Iran: Convera verarbeitet keine Transaktionen unter Beteiligung des Iran. Convera verarbeitet jedoch für Kunden in den USA Transaktionen unter Beteiligung des Iran mit Bezug zu marken- und patentbezogenen Dienstleistungen, vorausgesetzt, diese Transaktionen liegen innerhalb des definierten Umfangs der OFAC General License 560.509, beginnen oder enden nicht im iranischen Finanzsystem oder kommen der Regierung des Iran nicht direkt zugute.

Arabische Republik Syrien: Convera verarbeitet keine Transaktionen unter Beteiligung Syriens. Convera verarbeitet jedoch für Kunden in den USA Transaktionen unter Beteiligung Syriens mit Bezug zu marken- und patentbezogenen Dienstleistungen, vorausgesetzt, diese Transaktionen liegen innerhalb des definierten Umfangs der OFAC General License 542.520 und kommen der Regierung Syriens nicht direkt zugute. Darüber hinaus verarbeitet Convera Transaktionen im Zusammenhang mit humanitären Hilfeleistungen, vorausgesetzt, diese Transaktionen liegen innerhalb des definierten Umfangs der OFAC General License 542.513, 542.516, 542.522 und anderer relevanter Sanktionsregelungen.

Eingeschränkte Rechtsbereiche:

Bezirke Saporischschja und Cherson der Ukraine: Convera verarbeitet Transaktionen unter Beteiligung der von der Regierung der Ukraine kontrollierten Bereiche der Bezirke Saporischschja und Cherson. Darüber hinaus verarbeitet Convera Transaktionen unter Beteiligung anderer Gebiete der Bezirke Saporischschja und Cherson, wenn diese Transaktionen keine eingeschränkten Aktivitäten umfassen und von der Aufsichtsbehörde für die geltenden Sanktionen genehmigt wurden.

Russland und Belarus: Convera verarbeitet möglicherweise Transaktionen nach/aus Russland und Belarus oder unter Beteiligung von Russland und Belarus, wenn diese Transaktionen von der Aufsichtsbehörde für die geltenden Sanktionen genehmigt wurden und nicht im russischen und weißrussischen Finanzsystem beginnen oder enden. Zu den zulässigen Transaktionen gehören, ohne hierauf beschränkt zu sein, persönliche Überweisungen, Renten- und Gehaltszahlungen sowie Dienstleistungen im Bildungswesen, wie Studiengebührenzahlungen, Studiengebührenrückerstattungen sowie Miet- und Unterbringungskosten. Darüber hinaus verarbeitet Convera möglicherweise autorisierte Transaktionen nach/aus Russland im Zusammenhang mit Anträgen auf Patent- und Markeneintragungen und deren Aufrechterhaltung. Abhängig von der internen Sanktionsrichtlinie und der Risikobereitschaft des Unternehmens behält sich Convera das Recht vor, Transaktionen abzulehnen, bei denen eine potenzielle verbotene Zahlungsaktivität festgestellt wurde, an der Russland oder Belarus indirekt beteiligt sind.

Afghanistan, Jemen, Venezuela: Convera verarbeitet Transaktionen unter Beteiligung von Afghanistan, Jemen und Venezuela, wenn diese Transaktionen von der Aufsichtsbehörde für die geltenden Sanktionen genehmigt wurden. Convera verarbeitet keine Transaktionen im Zusammenhang mit der Regierung oder Unternehmen in Staatsbesitz, auch wenn die Transaktionen als gesetzlich zulässig gelten und von einer zuständigen Behörde genehmigt wurden.

*Wichtiger Hinweis: Convera behält sich das Recht vor, Transaktionen abzulehnen, wenn diese nicht mit der Sanktionsrichtlinie und der Risikobereitschaft des Unternehmens vereinbar sind.